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Ausgezeichnet mit dem QVH-Gütesiegel

Nach der Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 13485 durch den ZLG gelisteten Zertifizierer mdc, wurde die aks pura GmbH nun auch mit dem Gütesiegel des QVH für den Geltungsbereich PG11 ausgezeichnet.
Somit sind Patienten mit den von aks pura wiederaufbereiteten Systemen auf der sicheren Seite.

Das Zertifikat finden Sie hier.

Einhaltung der Hygienevorschriften, nach wie vor Lebensnotwenig

Die EU schlägt Alarm: Jede zehnte Klinikbehandlung schädlich

Nach Angaben des Gesundheitskommissars John Dalli, ist jede zehnte Klinikbehandlung schädlich für den Patienten. Dies sind die Folgen von Ärzteversagen und mangelhafter Sauberkeit in den Krankenhäusern der EU.
Jährlich sterben in der EU rund 37.000 Menschen an Krankenhausinfektionen und 4,1 Millionen Patienten infizieren sich an Krankenhauskeime, so der EU Kommissar. Strengere Kontrollen über die Hygienesituation in den Kliniken und ständige Weiterbildungen des Krankenhauspersonals, können diese Fehler vermeiden.

Hygiene-Schlamperei auch in deutschen Kliniken

Durch die unzureichende Hygiene in den Krankenhäusern, haben die Infektionen vor allem an MRSA zugenommen.
Jedes Jahr infizieren sich bis zur einer Millionen Menschen an Keimen in Kliniken. Rund 40.000 bis 50.000 Menschen sterben an den folgen. So schätzte vergangenes die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene in Berlin.

Quelle: www.stern.de

Mängel in der Aufbereitung

Seit 2007 überprüfte das Referat „Medizinproduktesicherheit, Strahlenschutz, Ergonomie“ der sächsischen Landesdirektion in 250 Kliniken die Aufbereitung von Medizinprodukten, berichtete die Sächsische Zeitung. Festgestellt wurden 800 Mängel, in zwei Fällen wurde die Aufbereitung untersagt. Mängel gab es bei den Aufbereitungsgeräten, der Sachkunde des Personals und der Trennung von reinem und unreinem Bereich (Bericht: MTD – Instant 24. Woche 2010).


Zertifizierung: Achten Sie auf den Geltungsbereich!

Die aks pura GmbH ist nach DIN EN 13485:2007 für den Geltungsbereich "Serviceleistungen im medizinischen Bereich, Reparatur und hygienische Aufbereitung…" zertifiziert. Dies ist insofern wichtig, da somit sichergestellt ist, dass in unseren Aufbereitungs-Prozessen nur validierte Verfahren zum Einsatz kommen. Die Voraussetzung, dass Sie nach Medizinproduktegesetz (MPG) und MPBetreibV §4 Ihrer Pflicht als Betreiber nachkommen, wird hiermit gewährleistet. Weitere Informationen finden sie hier.